⇑ / Fachbereich 2 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen / Forsten / Gefährliche Wildtiere
Zuständige Mitarbeiter
Leistungsbeschreibung
Gefährliche Wildtiere sind solche, die in ausgewachsenem Zustand Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können und ihrer Art nach unabhängig von individuellen Eigenschaften allgemein gefährlich sind (z.B. Raubtiere, Giftschlangen, Reptilien, Amphibien, giftige Spinnen und Skorpione).
In Rheinland-Pfalz existiert keine Verordnung zur Haltung gefährlicher Tiere oder wildlebender Arten. Riesenschlangen, Alligatoren, Krokodile oder giftige Tiere können ohne Nachweis der Sachkunde oder behördliche Auflagen gehalten werden und sind auch nicht anzeigepflichtig...
Es kann jedoch sein, dass eine Stadt /Gemeinde eigene Reglementierungen und Einschränkungen erlassen hat. Es ist also unabdingbar, sich VOR dem Kauf eines "potentiell gefährlichen Tieres" kurz beim zuständigen Ordnungsamt nach den genauen gesetzlichen Regelungen zu erkundigen.