Seit dem Jahr 2012 wurde die Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren abgelöst.
Änderungen z. B. der Lohnsteuerklasse können seitdem nur noch bei Ihrem zuständigen Finanzamt vorgenommen
werden.
Formulare für den Lohnsteuerjahresausgleich liegen in unserer Verbandsgemeindeverwaltung bereit.