Was muss ich mitbringen?
→ Personalausweis oder Kinderreisepass
→ Gebühr: keine
Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt u. a. die gesundheitliche Betreuung arbeitender Jugendlicher.
Für die vorgeschriebenen Untersuchungen werden an Jugendliche von der Meldebehörde Scheine ausgestellt, die zu einer kostenlosen Untersuchung berechtigen.
Untersuchungsberechtigungsscheine werden nur einmalig ausgestellt!
Folgende Untersuchungsberechtigungsscheine können ausgestellt werden:
• für die Erstuntersuchung, d.h. eine Untersuchung innerhalb der letzten 14 Monate vor Arbeitsaufnahme
• für Nachuntersuchungen, d.h. Untersuchungen vor Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres
• für außerordentliche Nachuntersuchungen, d.h. für unabhängig von der regelmäßigen Nachuntersuchung vom Arzt
zusätzlich angeordnete Nachuntersuchungen
Ein Untersuchungsberechtigungsschein kann nur bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt werden.