Hier erhalten Sie einen Überblick und Informationen über die Wohn- und Gewerbegrundstücke in den einzelnen Ortsgemeinden und können Baugrundstücke reservieren.
Informationen darüber, welche Gebäude Sie in den Baugebieten errichten dürfen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Bebauungsplänen. Hier geht es zu den Bebauungsplänen.
Erschließungkosten
Die Kosten für die erstmalige Herstellung
der Erschließungsanlagen sowie die Kosten des sich auf dem
Verkaufsgrundstücken befindenden Hauskanalanschlusses sind in den
jeweiligen Grundstückskosten bereits enthalten. Die Baugebiete sind mit
einer Baustraße ausgebaut. Nach 80 prozentiger Bebauung des Beugebietes
erfolgt der Endausbau der Erschließungsstraße. Weitere Informationen
über die Versogung der Baugebiete erhalten Sie von den jeweiligen
Versorgungsunternehmen. Hier geht es zur Übersicht der Versorgungsunternehmen und hier finden Sie weitere Informationen zur DSL-Breitbandversorgung in der Verbandsgemeinde Göllheim.
Bodenrichtwerte
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens
(EUR/m²) für eine Mehrzahl von Grundstücken (Bodenrichtwertzone), für
die im wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Abweichungen eines einzelnen Grundstückes von dem Richtwertgrundstück
hinsichtlich der Eigenschaften - wie Erschließungszustand, spezielle
Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche
Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt usw. - bewirken in
der Regel entsprechende Abweichungen seines Wertes vom Bodenrichtwert.
Diese Abweichungen können im Einzelfall nur über die Ermittlung des
Verkehrswertes des betreffenden Grundstückes berücksichtigt werden.
Die
Bodenrichtwerte werden in Rheinland-Pfalz für Bauflächen und land- und
forstwirtschaftlich genutzte Flächen vom Gutachterausschuss für
Grundstückswerte auf der Grundlage der Kaufpreissammlung zum Stichtag
01.01. alle zwei Jahre ermittelt und veröffentlicht. Hier geht es zu den aktuellen Bodenrichtwerten.
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an