Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Göllheim

    Über die Sozialplattform können Sie einfach und sicher online einen Antrag auf Grundischerung im Alter und bei Erwerbsminderung stellen. Die Plattform führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und unterstütz Sie dabei, alle nötigen Angaben korrekt einzutragen.

    Hinweis: Um den Antrag zu nutzen, benötigen Sie ein persönliches BundID-Konto. Falls Sie noch kein Konto haben, können Sie sich dort kostenlos registrieren. Die Bund ID ermöglicht eine sichere Anmeldung und schützt Ihre persönlichen Daten.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Göllheim

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt der Verbandsgemeinde Göllheim.

Zuständige Abteilungen