Luftaufnahme Göllheim, im Hintergrund der Donnersberg

Bauleitplanung

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist ein Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie wird zweistufig in einem formalen Verfahren vollzogen, das im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist. Zunächst wird in der vorbereitenden Bauleitplanung ein Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt (§§ 5 - 7 BauGB). In der verbindlichen Bauleitplanung werden sodann Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebietes aufgestellt (§§ 8 - 10 BauGB).

Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind die Gemeinden zuständig. Sie unterliegen dabei der Rechtsaufsicht der höherer Verwaltungsbehörden und der Normenkontrolle der Justiz.