Luftaufnahme Göllheim, im Hintergrund der Donnersberg

Bauen

Bauanträge

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Bevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollte geklärt werden, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan besteht und welche Festsetzungen ggf. in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Besteht für das Grundstück kein Bebauungsplan, so richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) (sog. unbeplanter Innenbereich) oder nach § 35 BauGB (sog. Außenbereich).


LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz  nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.

Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind.

Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf schriftlichen Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.


WELCHE GEBÜHREN FALLEN AN?

Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. 


RECHTSGRUNDLAGE

ANTRÄGE / FORMULARE

FORMULARE

ONLINE-VERFAHREN

Ein Bauantrag ist schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim zu stellen.
Erforderliche Unterlagen für einen Bauantrag sind:

  • Bauantragsformular
  • ein amtlicher Katasterplan
  • Berechnung des umbauten Raumes
  • Berechnung der Nutz- und Wohnfläche
  • Nachweis der Grundflächenzahl (GRZ)
  • Nachweis der Geschossflächenzahl (GFZ)
  • Nachweis der Vollgeschossigkeit
  • Baubeschreibung
  • Bauzeichnungen d.h. Grundrisse, Ansichten und Schnitte
  • Abstandsflächennachweis
  • Stellplatznachweis
  • Abweichungs- / Befreiungsantrag (bei Abweichungen vom Bebauungsplan oder Landesbauordnung)
  • Entwässerungsantrag (Anschluss an das Kanalnetz)
  • statistischer Erhebungsbogen

zusätzlich bei Umbau, Ausbau und Erweiterungen:

  • Bestandspläne

Die Unterlagen für einen Bauantrag sind in 3-facher Ausfertigung, für gewerbliche Vorhaben sind die Unterlagen in 4-facher Ausfertigung bei der Verbandsgemeinde Göllheim einzureichen.

Für Baugebiete mit qualifiziertem Bebauungsplan bedürfen Bauvorhaben keiner Baugenehmigung, sofern nach Bebauungsplan gebaut wird und die Erschließung gesichert ist. Die Bauunterlagen müssen dennoch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, in der oben genannten Anzahl der Ausfertigungen, eingereicht werden.

Der Bauherr hat keine Wahlmöglichkeit, ob er sein Bauvorhaben als Bauantragsverfahren, vereinfachtes Verfahren oder als Freistellungsverfahren behandelt wird.

Bauunterlagen müssen grundsätzlich von einem sog. Bauvorlageberechtigten (Architekt oder Bauingenieur) unterschrieben werden. Die einzureichenden Unterlagen sind der Bauunterlagenprüfverordnung zu entnehmen.



Kontakt:

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