Aufbruch von Uli Lamp

Schiedsamt

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Das Büro des Schiedsmannes und seines Stellvertreters ist täglich von 8.00 – 12.00 Uhr sowie montags und dienstags von 14.00 – 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr telefonisch erreichbar. Feste Sprechzeiten gibt es nicht. Bei Bedarf können Sie einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren.

Schiedsamtsbezirk ist das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Göllheim.

Der Schiedsmann nimmt Aufgaben der Streitschlichtung in den nachgenannten Angelegenheiten wahr:
in Streitigkeiten über Ansprüche aus nachbarschaftsrechtlichen Angelegenheiten, sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt und in Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind.
In den vorgenannten Angelegenheiten ist die Erhebung einer Klage vor Gericht nach dem Landesschlichtungsgesetz erst zulässig, nachdem von einer Gütestelle (z.B. Schiedsamt) versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.

Die Tätigkeit des Schiedsmannes findet keine Anwendung auf 

  1. Klagen nach den §§ 323, 324 und 328 der Zivilprozessordnung, Widerklagen und Klagen, die binnen einer gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Frist zu erheben sind,
  2. Streitigkeiten in Familiensachen,
  3. Wiederaufnahmeverfahren,
  4. Ansprüche, die im Urkunden – oder Wechselprozess geltend gemacht werden,
  5. die Durchführung des streitigen Verfahrens, wenn ein Anspruch im Mahnverfahren geltend gemacht worden ist,
  6. Klagen wegen vollstreckungsrechtlicher Maßnahmen, insbesondere nach dem Buch 8 der Zivilprozessordnung,
  7. Anträge nach § 404 der Strafprozessordnung und
  8. Klagen, für die nach anderen gesetzlichen Bestimmungen ein obligatorisches Vorverfahren angeordnet ist.

Der Schiedsmann ist auch für die Durchführung eines Sühneversuchs in den nachgenannten Strafsachen zuständig:

  1. Hausfriedensbruch
  2. Beleidigung
  3. Verletzung des Briefgeheimnisses
  4. Körperverletzung
  5. Bedrohung und
  6. Sachbeschädigung
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