Luftaufnahme Göllheim, im Hintergrund der Donnersberg

Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen

Sanierung lohnt sich!

Informationen für Eigentümer:

Derzeit werden förmlich festgelegte Sanierungsgebiete in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Göllheim (außer Ortsgemeinde Göllheim) mittels Sanierungssatzungen ausgewiesen.

Die öffentlichen Bekanntmachungen der Sanierungssatzungen mit den Lageplänen der einzelnen Ortsgemeinden erfolgen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Göllheim.
(Die Ausgaben finden Sie auch online: Ausgabennummern 23/2022, 25/2022 und 26/2022)

Für Gebäudeeigentümer in den Sanierungsgebieten der einzelnen Ortsgemeinden (außer Ortsgemeinde Göllheim) besteht die Möglichkeit steuerlich erhöhte Absetzungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach
§7 h Einkommensteuergesetz (EStG) beim Finanzamt geltend zu machen.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen:

Interessierte Eigentümer von Gebäuden in einem Sanierungsgebiet der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Göllheim (außer Ortsgemeinde Göllheim) werden gebeten, zur ersten Kontaktaufnahme und zur Klärung der Vorgehensweise sich mit der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, FB 2, Frau Lehrmoser, Tel.Nr. 06351/4909-43 oder per E-Mail unter: lehrmoser@vg-goellheim.de, in Verbindung zu setzen.



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