Melderegisterauskunft Erteilung
Leistungsbeschreibung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde GöllheimBitte beachten Sie, dass Gebühren für eine Melderegisterauskunft vor ab zu entrichten sind. Zahlungsmöglichkeiten: Inländische Schecks, Überweisung.
Folgende Gebühren fallen bei einer Melderegisterauskunft bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim an:
einfache Melderegisterauskunft privat 8.10 EUR einfache Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke 9.20 EUR erweiterte Melderegisterauskunft 11.90 EUR erweiterte Melderegisterauskunft 13.00 EUR Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen Gebührenrahmen, individuelle Gebührenfestsetzung Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern; Auskunft für eigene Immobilien kostenfrei Selbstauskunft kostenfrei Gruppenauskunft Gebührenrahmen, individuelle Gebührenfestsetzung Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.