Melderegisterauskunft Erteilung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

    • einfache Melderegisterauskunft
    • erweiterte Melderegisterauskunft
    • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
    • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
    • Selbstauskunft
    • Gruppenauskunft

  • Verfahrensablauf

    Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Gebühren an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Göllheim

    Bitte beachten Sie, dass Gebühren für eine Melderegisterauskunft vor ab zu entrichten sind. Zahlungsmöglichkeiten: Inländische Schecks, Überweisung. 

    Folgende Gebühren fallen bei einer Melderegisterauskunft bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim an: 

    einfache Melderegisterauskunft privat8.10 EUR
    einfache Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke9.20 EUR


    erweiterte Melderegisterauskunft 11.90 EUR
    erweiterte Melderegisterauskunft13.00 EUR
    Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und WählergruppenGebührenrahmen, individuelle Gebührenfestsetzung
    Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern; Auskunft für eigene Immobilien
    kostenfrei
    Selbstauskunft kostenfrei
    GruppenauskunftGebührenrahmen, individuelle Gebührenfestsetzung


  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.