Vorläufigen Personalausweis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

    Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.

  • Voraussetzungen

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis unter folgenden Bedingungen beantragen:

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft
    • Sie sind in Deutschland gemeldet
    • Sie besitzen keinen gültigen Personalausweis
    • Sie benötigen dringend ein gültiges Ausweisdokument.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
    • altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
      • alter Personalausweis oder Reisepass
      • alter Kinderreisepass
    • wenn kein alter Personalausweis oder Reisepass vorhanden:
      • Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren:
      • sorgeberechtigte Elternteile:
        • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) von jedem Elternteil
        • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweiskopie
      • bei nur einem sorgeberechtigten Elternteil:
        • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
        • Sorgerechtsnachweis
    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Göllheim

    Die Passfotos dürfen nicht älter als 6 Monate sein.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Gebühr: 10,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html
    Vorläufiger Personalausweis

    Gebühr: 13,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html
    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

    Gebühr: 6,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html
    Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Göllheim

    Hinweis: Die Gebühr muss bei Antragsstellung beglichen werden.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Geltungsdauer: 3 Monate

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Es gibt folgende Hinweise:

    • Der vorläufige Personalausweis ist eine Ausnahme, nur maximal 3 Monate gültig und soll auf Dauer und durch aufeinanderfolgende, wiederholte Beantragung einen regulären Personalausweis nicht ersetzen. Personalausweise müssen hohe Sicherheitsstandards haben, darunter ein Speicher- und Verarbeitungsmedium für das Foto und die Fingerabdrücke. Der vorläufige Personalausweis verfügt darüber nicht.
    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen, sind aber dazu nicht verpflichtet.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht an den deutschen Auslandsvertretungen beantragen.
    • Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder verlieren Sie ihn, müssen Sie dies bei der Polizei oder einer Personalausweisbehörde, wie der Rathausbehörde oder dem Bürgeramt, melden.