Luftaufnahme Göllheim, im Hintergrund der Donnersberg

Bebauungspläne

Bebauungspläne

Bebauungspläne


Die Bauleitplanung ist ein Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie wird zweistufig in einem formalen Verfahren vollzogen, das im Baugesetzbuch (BauGB) umfassend geregelt ist. Zunächst wird in der vorbereitenden Bauleitplanung ein Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt (§§ 5 - 7 BauGB). In der verbindlichen Bauleitplanung werden sodann Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebietes aufgestellt (§§ 8 - 10 BauGB).
Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind die Gemeinden zuständig. Sie unterliegen dabei der Rechtsaufsicht der höherer Verwaltungsbehörden und der Normenkontrolle der Justiz.

Der Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der von der Verbandsgemeinde aufgestellt wird. Er enthält die von der planenden Verbandsgemeinde bzw. Ortsgemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen wie beispielsweise Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Flächen. Der Flächennutzungsplan ist behördenverbindlich und entwickelt keine direkte Außenwirkung.

DER BEBAUUNGSPLAN

Ein Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der die Bebauung in einem bestimmten Gebiet regelt. Während der Flächennutzungsplan nur behördenverbindliche Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen eines Bebauungsplans die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich. Dabei ist der Bebauungsplan in der Regel aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Nach den im Baugesetzbuch (BauGB) festgelegten Grundsätzen, sollen Bauleitpläne auch dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Die Bauleitplanung wird daher meistens durch die Landschaftsplanung naturschutzfachlich begleitet und enthält regelmäßig einen gesonderten Umweltbericht.

Auf den nachfolgenden Seiten, erhalten Sie einen Überblick über alle rechtskräftigen Bebauungsplänen der jeweiligen Ortsgemeinden sowie den rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Göllheim.