Zweitschrift Gewerbeanmeldung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ausstellung einer Zweitschrift für die Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung

  • Zuständige Stelle

    Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

    Daneben bieten die 28 IHK/HWK Starterzentren in Rheinland-Pfalz Existenzgründern die Möglichkeit an, ihr Gewerbe dort anzumelden.

    Gewerbetreibende können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

    Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz

    EAP-Portal zur Ermittlung der zuständigen EAP-Stelle

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis oder Reisepass)

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Ausstellung einer Zweitschrift ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis). 

    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Göllheim

    Für eine Zweitschrift Gewerbeanmeldung fällt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim eine Gebühr von 15,00 EUR an. 

  • Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort

    Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende